Betriebskosten
Laufende Kosten, die dem Eigentümer durch das Grundstück und das Gebäude entstehen. Umlagefähige Betriebskosten können nach § 2 BetrKV auf Mieter umgelegt werden.
Laufende Kosten, die dem Eigentümer durch das Grundstück und das Gebäude entstehen. Umlagefähige Betriebskosten können nach § 2 BetrKV auf Mieter umgelegt werden.