Nebenkosten
Im Mietrecht der Anteil der Betriebskosten, den der Mieter zusätzlich zur Kaltmiete zahlt. Oft synonym mit Betriebskosten verwendet, juristisch aber nicht identisch.
Im Mietrecht der Anteil der Betriebskosten, den der Mieter zusätzlich zur Kaltmiete zahlt. Oft synonym mit Betriebskosten verwendet, juristisch aber nicht identisch.