BetrKV (Betriebskostenverordnung)
Verordnung, die in § 2 abschließend auflistet, welche Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen. 17 Kostenarten plus 'sonstige Betriebskosten'.
Verordnung, die in § 2 abschließend auflistet, welche Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen. 17 Kostenarten plus 'sonstige Betriebskosten'.