Grundsteuer
Steuer auf Grundbesitz, von der Gemeinde erhoben. Nach § 2 Nr. 1 BetrKV auf Mieter umlagefähig. Durch die Grundsteuerreform 2025 neu berechnet.
Steuer auf Grundbesitz, von der Gemeinde erhoben. Nach § 2 Nr. 1 BetrKV auf Mieter umlagefähig. Durch die Grundsteuerreform 2025 neu berechnet.