Zum Inhalt springen

Gewährleistungs-Rechner

Abnahmedatum eingeben — Fristende nach BGB und VOB sofort berechnen. Nie wieder Fristen verpassen.

BGB vs. VOB — der Unterschied

BGB § 634a: Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt 5 Jahre ab Abnahme. Gilt automatisch, wenn kein VOB/B-Vertrag vereinbart wurde.

VOB/B § 13 Abs. 4: Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Jahre ab Abnahme. Gilt nur, wenn die VOB/B wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.

Ausführliche Erklärung finden Sie in unserem Artikel Gewährleistung BGB vs. VOB.

Quellen