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Handwerk & SHK

Regiearbeiten nach VOB abrechnen — Regiezettel, Fristen und Praxistipps

Regiearbeiten richtig abrechnen: VOB/B § 2 Abs. 10 und § 15 erklärt, Checkliste für den Regiezettel und Tipps, wie Sie Ihre Regiestunden durchsetzen.

6 min Lesezeit

Kurzantwort

Regiearbeiten werden nach VOB/B § 2 Abs. 10 vergütet, wenn eine Leistung nicht im Vertrag enthalten ist und der Auftraggeber sie anordnet. Entscheidend sind lückenlose Regiezettel, die täglich vom Auftraggeber oder Bauleiter gegengezeichnet werden — ohne Unterschrift kein Geld.

Was sind Regiearbeiten?

Regiearbeiten (auch: Stundenlohnarbeiten) sind Bauleistungen, die nicht nach Einheitspreisen oder Pauschalen abgerechnet werden, sondern nach tatsächlichem Aufwand — also nach Stunden, Material und Geräten.

Das passiert typischerweise, wenn:

  • Unvorhergesehene Arbeiten anfallen, die im LV nicht enthalten sind
  • Der Aufwand nicht kalkulierbar ist (z.B. Schadenssuche, Demontage unbekannter Leitungen)
  • Der Auftraggeber zusätzliche Leistungen anordnet, die nicht im Vertrag stehen
  • Kleinaufträge ausgeführt werden, bei denen ein Einheitspreis keinen Sinn macht

Wichtig: Regiearbeiten sind kein Freifahrtschein. Es braucht immer eine Grundlage — entweder eine vertragliche Vereinbarung oder eine Anordnung des Auftraggebers.

Die rechtliche Grundlage: VOB/B § 2 Abs. 10 und § 15

VOB/B § 2 Abs. 10 — Stundenlohnarbeiten

Dieser Paragraph regelt die Vergütung von Stundenlohnarbeiten. Die Kernaussagen:

  • Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Beginn ausdrücklich vereinbart wurden
  • Die Vergütung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen (also den Stundensätzen aus dem Angebot)
  • Ohne vorherige Vereinbarung: ortsübliche Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB

VOB/B § 15 — Stundenlohnarbeiten (Details)

Hier steht, wie Regiearbeiten dokumentiert und abgerechnet werden:

  • Absatz 1: Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Stundenlohnzettel werktäglich vorzulegen
  • Absatz 2: Der Auftraggeber muss die Stundenlohnzettel prüfen und zurückgeben
  • Absatz 3: Nicht fristgerecht zurückgegebene Zettel gelten als anerkannt
  • Absatz 4: Die Abrechnung von Stoffen und Geräten ist gesondert geregelt

Das sind die beiden Paragraphen, die Sie kennen müssen. Im Streitfall dreht sich fast alles um die Frage: War die Regie vereinbart, und ist sie ordentlich dokumentiert?

Der Regiezettel: Was muss drauf?

Ein Regiezettel ist nur so viel wert wie sein Inhalt. Fehlt eine Angabe, wird es bei der Abrechnung schwierig. Hier die vollständige Checkliste:

Pflichtangaben

  • Datum — Tag der Leistung
  • Bauvorhaben — Projektname, Adresse, ggf. BV-Nummer
  • Auftragnehmer — Firmenname
  • Auftraggeber — Name/Firma des AG
  • Beschreibung der Leistung — Was wurde gemacht? So konkret wie möglich
  • Arbeitszeit — Beginn, Ende, Pausen, Netto-Arbeitszeit pro Mitarbeiter
  • Mitarbeiter — Namen und ggf. Qualifikation (Geselle, Meister, Helfer)
  • Material — Bezeichnung, Menge, möglichst mit Artikelnummer
  • Geräte — Eingesetzte Maschinen und Geräte mit Einsatzzeit
  • Unterschrift AN — Unterschrift des ausführenden Mitarbeiters
  • Unterschrift AG — Gegenzeichnung durch Auftraggeber oder Bauleiter

Optionale, aber empfehlenswerte Angaben

  • Fotos der ausgeführten Arbeit (Vorher/Nachher)
  • Verweis auf die mündliche/schriftliche Anordnung
  • Wetter-/Temperaturbedingungen (relevant bei Außenarbeiten)
  • Fortlaufende Nummern der Regiezettel

Goldene Regel

Jeden Tag unterschreiben lassen. Nicht am Freitagabend für die ganze Woche, nicht "nach der Abnahme", nicht "wenn der Bauleiter mal wieder da ist". Jeden einzelnen Tag. Der Bauleiter ist nicht da? Dann den Polier, den Projektleiter oder den AG direkt.

Wer Regiezettel sammelt und erst Wochen später vorlegt, verliert fast immer. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig.

Praxistipps: So setzen Sie Regiestunden durch

1. Vorher schriftlich ankündigen

Bevor Sie mit Regiearbeiten beginnen, schicken Sie eine kurze E-Mail oder ein Fax:

"Hiermit zeigen wir an, dass die Arbeiten im Bereich [Beschreibung] nicht im LV enthalten sind und als Regiearbeiten nach den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet werden. Bitte bestätigen Sie die Beauftragung."

Das dauert 2 Minuten und spart Ihnen im Zweifel tausende Euro.

2. Stundensätze im Vertrag festlegen

Am besten schon im Angebot Stundensätze für Regiearbeiten benennen — für Gesellen, Meister und Helfer getrennt. Wenn der AG diese Sätze akzeptiert, gibt es später keinen Streit über die Höhe.

3. Material einzeln auflisten

Nicht "Diverse Kleinteile 150 €", sondern:

  • 3x Pressverbinder 22mm — 12,50 €/Stk
  • 2m Kupferrohr 22x1 — 8,90 €/m
  • 1x T-Stück 22mm — 6,80 €/Stk

Je detaillierter, desto schwerer angreifbar.

4. Fotos machen

Fotografieren Sie den Zustand vor und nach der Regie-Leistung. Gerade bei verdeckten Arbeiten (Leitungen in der Wand, Rohre im Schacht) ist das später Ihr einziger Beweis, dass die Arbeit tatsächlich nötig war und ausgeführt wurde.

5. Getrennte Rechnungen

Regiearbeiten sollten Sie getrennt vom Hauptauftrag abrechnen. Das schafft Klarheit und verhindert, dass der AG die Regie "in der Schlussrechnung untergehen lässt".

Typische Streitpunkte und Gerichtsurteile

Streitpunkt 1: "War das überhaupt eine Regie?"

Der häufigste Streit: Der AG behauptet, die Leistung sei im Einheitspreis enthalten gewesen. Der AN sagt, es war eine zusätzliche Leistung.

BGH, Urteil vom 27.11.2003 (VII ZR 346/01): Der BGH hat klargestellt, dass der Auftragnehmer beweisen muss, dass die Stundenlohnarbeiten vom Auftraggeber angeordnet wurden. Eine bloße Duldung reicht nicht aus.

Fazit: Immer die schriftliche Anordnung sichern.

Streitpunkt 2: "Die Stunden sind zu hoch"

Der AG bestreitet den Umfang. "Dafür braucht man keine 8 Stunden."

OLG München, Urteil vom 08.03.2011 (9 U 2891/09): Gegengezeichnete Regiezettel haben eine starke Beweiswirkung. Der AG, der unterschrieben hat, kann den Umfang nachträglich nur schwer bestreiten.

Fazit: Unterschrift = Anerkennung. Deshalb ist tägliches Gegenzeichnen so wichtig.

Streitpunkt 3: "Zu spät vorgelegt"

VOB/B § 15 Abs. 3 sagt: Werden Stundenlohnzettel nicht innerhalb von 6 Werktagen zurückgegeben, gelten sie als anerkannt. Aber Vorsicht — manche Gerichte legen das strenger aus.

OLG Hamm, Urteil vom 14.02.2013 (21 U 85/12): Die Fiktionswirkung des § 15 Abs. 3 greift nur, wenn der AN die Zettel tatsächlich fristgerecht vorgelegt hat.

Fazit: Vorlegen UND dokumentieren, dass Sie vorgelegt haben (Einschreiben, E-Mail mit Lesebestätigung).

Streitpunkt 4: "Keine Vergütungsvereinbarung"

Wenn keine Stundensätze vereinbart wurden, gilt die "übliche Vergütung". Aber was ist üblich?

BGH, Urteil vom 17.04.2009 (VII ZR 164/07): Die übliche Vergütung richtet sich nach dem, was vergleichbare Unternehmen in der Region für vergleichbare Leistungen verlangen. Gutachten der Handwerkskammer oder IHK können als Orientierung dienen.

Fazit: Vereinbaren Sie immer Stundensätze im Voraus.

Digitale Regiezettel: Lohnt sich das?

Kurze Antwort: Ja. Lange Antwort:

Papier-Regiezettel haben Nachteile:

  • Gehen verloren (Baustelle, Regen, Autohandschuhfach)
  • Sind unleserlich (nach 8 Stunden auf der Baustelle)
  • Fotos müssen separat zugeordnet werden
  • Keine automatische Summenbildung

Digitale Rapportzettel lösen das alles. Der Monteur tippt die Daten auf dem Handy oder Tablet ein, macht Fotos direkt in der App, und der Bauleiter unterschreibt digital auf dem Display. Die Daten gehen sofort ins Büro — kein Nachtippen, kein Suchen, kein Verlust.

Die meisten Handwerkersoftware-Anbieter haben inzwischen eine mobile Rapportzettel-Funktion. Manche gibt es auch als eigenständige App.

Empfehlung

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Checkliste: Regiearbeiten richtig abrechnen

  • Stundensätze im Vertrag/Angebot festgelegt?
  • Regiearbeiten vor Beginn schriftlich angekündigt?
  • Anordnung des AG dokumentiert (E-Mail, Fax, Protokoll)?
  • Regiezettel täglich ausgefüllt und gegengezeichnet?
  • Material einzeln aufgelistet mit Mengen und Preisen?
  • Fotos gemacht (Vorher/Nachher)?
  • Regiezettel werktäglich vorgelegt (VOB/B § 15)?
  • Getrennte Rechnung erstellt?
  • Kopien aller Unterlagen archiviert?

Quellen

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Die Inhalte dieses Artikels wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz gewissenhafter Prüfung übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung können dazu führen, dass einzelne Angaben nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen.

Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt, Steuerberater oder die zuständige Behörde.

ED

Redaktion Eigentum Digital

Praktizierende Immobilienverwalter und SHK-Unternehmer mit über 20 Jahren Erfahrung. Wir schreiben über das, was wir täglich selbst erleben.