Sozialklausel
Widerspruchsrecht des Mieters nach § 574 BGB: Bei einer Kündigung kann der Mieter Härte geltend machen (Alter, Krankheit, fehlender Ersatzwohnraum). Das Gericht wägt dann die Interessen ab.
Widerspruchsrecht des Mieters nach § 574 BGB: Bei einer Kündigung kann der Mieter Härte geltend machen (Alter, Krankheit, fehlender Ersatzwohnraum). Das Gericht wägt dann die Interessen ab.