Kaution (Mietkaution)
Sicherheitsleistung des Mieters, maximal 3 Monats-Kaltmieten (§ 551 BGB). Muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. Ratenzahlung in 3 Raten möglich.
Sicherheitsleistung des Mieters, maximal 3 Monats-Kaltmieten (§ 551 BGB). Muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. Ratenzahlung in 3 Raten möglich.