Bauabzugsteuer
15% Steuereinbehalt, den der Auftraggeber bei Bauleistungen einbehalten und ans Finanzamt abführen muss — AUSSER der Auftragnehmer legt eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor.
15% Steuereinbehalt, den der Auftraggeber bei Bauleistungen einbehalten und ans Finanzamt abführen muss — AUSSER der Auftragnehmer legt eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor.